Arbeitsgelegenheiten
Arbeitsgelegenheiten dienen der Erhaltung oder Wiedererlangung von Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist. Bei den Arbeitsgelegenheiten handelt es sich um zusätzliche Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. Für die Arbeitsgelegenheiten gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 € pro geleisteter Stunde.
Teilnehmer*innen an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sind auf dem Ersten Arbeitsmarkt häufig schwer zu vermitteln, weil ihre Erwerbsfähigkeit durch soziale oder persönliche Problemlagen eingeschränkt ist. Um hier den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen, bieten wir eine flankierende sozialpädagogische Begleitung an, die die Teilnehmer*innen gezielt unterstützt und bei bedarf auch an weitergehende Beratungsangebote vermittlet, zum Beispiel zur Sucht- oder Schuldnerberatung. Wir besuchen Sie in der Beschäftigungsstelle, sind aber auch in offenen Sprechstunden für Sie da.
Werden Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen, müssen Sie diese antreten.